Osterfeuer in Cremlingen

Der Cremlinger Ortsbürgermeister Jens Drake informiert:

Derzeit gibt es viele Befürchtungen bzgl der Einschränkungen bei der Durchführung des Osterfeuers durch die Ausweisung der Herzogsberge in ein Naturschutzgebiet.

Dazu nun die folgenden aktuellen Informationen:

In einem Gespräch mit dem Landkreis wurde festgestellt, dass die die Anlieferung auf  3 und nicht auf 4 Wochen vor dem Osterwochenende zu begrenzen, eine Fehlinformation war. Es wird also in die Verordnung die Formulierung wie folgt lauten: „Das Material für das Osterfeuer ist dabei frühestens 4 Wochenenden vor Ostern auf der Fläche anzuliefern…..“
Dazu gehört natürlich auch das Befahren der Fläche mit Traktor und Anhänger.

Zudem kann das Räumen der Fläche nach dem Feuer bei witterungsbedingten Verzögerungen auch mal später erfolgen. Hier genügt dann ein Telefonat zur Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde. Dieses sollte aber eher die Ausnahme bleiben.

Der Bauwagen für die Osterfeuerwache kann auf dem Grasweg nördlich der Pappelreihe gestellt werden. Das ist dann nur ein paar Meter weiter als bisher.

Das zum Abbrennen der Osterfeuers das Herantreten an das Feuer dazugehört und damit zwangsläufig die Fläche betreten wird, ist allgemein bekannt. Es muss nicht extra in der Verordnung zusätzlich ausnahmsweise erlaubt werden sondern ist Bestandteil der Freistellung des Osterfeuers.

Was derzeit noch bleibt, ist das Aufstellen der Verkaufsbuden. Diese dürfen nur noch auf dem befestigtem Weg aufgebaut werden, was in den letzten Jahren sowieso immer der Fall war. Problematisch wird es hier, wenn der Wind falsch kommt. Aber auch hier sind wir gerade dran, eine Ausnahmegenehmigung für den Fall der Fälle zu erwirken.

Auch eine Herausnahme der Fläche aus dem Naturschutzgebiet wurde seitens des Ortsbürgermeisters angefragt. Dieses wird hoffentlich noch im Kreis diskutiert, um für die Zukunft auf der sicheren Seite zu sein.